Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Thüringen

Laufzeit

bis 31. Dezember 2026

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/pflege-azubi-richtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/gewinnung-von-auszubildenden-fuer-die-pflege-in-thueringen

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe,
Einrichtungen und Dienste der Pflegebranche

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Fachkräftemangel vorbeugen
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen

 

Beschreibung


Gefördert werden notwendige Ausgaben zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifizierte berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) als Pflegefachkraft in Thüringen.
Das Gewinnen und die Vorbereitung der potenziellen Auszubildenden erfolgen grundsätzlich im Ausland respektive im jeweiligen Herkunftsland des angehenden Auszubildenden. Im Sinne dieser Richtlinie ist die Sprachausbildung mit Erlangung des gemäß Berufsschulordnung als notwendig definierten Sprachzertifikats für die deutsche Sprache abgeschlossen. Teile der Sprachausbildung können in Deutschland erfolgen.
Die praktische Ausbildung findet in Thüringen bei einem in Thüringen anerkannten Träger der praktischen Ausbildung statt. Die schulische Ausbildung sowie Praktika innerhalb der praktischen Ausbildung, insbesondere in Engpassbereichen, können auch außerhalb Thüringens absolviert werden.