Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Andere finanzielle Unterstützung (Sonstiges: Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Pflegeschulen)
An wen richtet sich das Angebot?
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Fachkräftemangel vorbeugen
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen
Beschreibung
Das Saarland unterstützt staatlich anerkannte Pflegeschulen bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten. Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten, die für den theoretischen und praktischen Unterricht nach dem Pflegeassistenzgesetz anfallen. Die Förderung wird als Zuschuss für ein Schuljahr gewährt.