Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
An wen richtet sich das Angebot?
allgemein Auszubildende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Förderung überbetrieblicher Ausbildung;
Sicherung einer hohen Ausbildungaqualität;
Schafftung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten
Beschreibung
Das Land Bremen fördert Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der Senatorin für Kinder und Bildung genehmigt worden sind.
Förderfähig sind Lehrgänge für Lehrlinge in der Grund- und Fachstufe.
Ziele der Förderung sind die Sicherung einer landesweit einheitlichen hochwertigen Ausbildungsqualität, die Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der überbetrieblichen Ausbildung und die Schaffung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten.
Antragsberechtigt ist die Handwerkskammer Bremen. Diese kann die Zuwendungsmittel an die Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung weiterleiten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Eine zusätzliche Förderung des betrieblichen Anteils der Kosten wird für die in den Kalenderjahren 2022 und 2023 durchgeführten Lehrgänge gewährt, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen.
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