Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
An wen richtet sich das Angebot?
allgemein Auszubildende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Förderung überbetrieblicher Ausbildung;
Sicherung einer hohen Ausbildungaqualität;
Schafftung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten
Beschreibung
Das Land Bremen fördert Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die vom Berufsbildungsausschuss und von der Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen beschlossen und von der Senatorin für Kinder und Bildung genehmigt worden sind.
Ziel dieser Förderung ist die Sicherung einer landesweit einheitlichen hochwertigen Ausbildungsqualität, die Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der überbetrieblichen Ausbildung und die Schaffung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten. Mit den Zuschüssen wird ein Beitrag zu den von den Betrieben zu tragenden Lehrgangskosten geleistet. Mit den Zuwendungen sind die Lehrgangskosten, die den Betrieben durch die Teilnahme der Auszubildenden an Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung in Rechnung gestellt werden, herabzusetzen.
Förderfähig sind Lehrgänge für Lehrlinge in der Grund- und Fachstufe. Antragsberechtigt ist die Handwerkskammer Bremen. Diese kann die Zuwendungsmittel an die Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung weiterleiten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
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