Förderung von Berufsbildungszentren im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
bauliche und sachliche Ausstattung;
mittelbar Vermittlung beruflicher Praxis
An wen richtet sich das Angebot?
Berufsbildungsstätten
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Steigerung der Ausbildungsqualität;
Stärkung des Humankapitals und der Wirtschaft
Beschreibung
Das Saarland fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Landesmitteln Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungszentren.
Mitfinanziert werden
- Erwerb und Errichtung von Gebäuden (einschließlich betriebsnotwendigem Grund und Boden),
- Aus- oder Umbau sowie die ausbildungsrelevante Ausstattung der Lehrgebäude (z.B. Mobiliar und IT-Ausstattung – einschließlich Software – für Unterrichtsräume, Lehr- und Lernmedien).
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften als Träger von öffentlichen Berufsbildungszentren im Sinne des Schulordnungsgesetzes, die im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) als strukturschwache Regionen eingestuft sind und sich im Fördergebiet (Landkreis Neunkirchen, Landkreis Saarlouis und Regionalverband Saarbrücken) befinden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben.