Kommunale Integrationszentren

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen;
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

bis 31. Dezember 2027

Link zum Internetauftritt

https://www.mkjfgfi.nrw/kommunale-integrationszentren

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung

An wen richtet sich das Angebot?

Einwanderer und Flüchtlinge,
Kommunen / Regionen,
Ehrenamtliche, die unterstützend bei der Integration von Einwanderern und Flüchtlingen tätig sind

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung vorbereiten,
Berufswahlprozess begleiten,
Netzwerke bilden und stärken,
Strukturen entwickeln

 

Beschreibung


Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Gefördert werden Tätigkeiten und Angebote von Kommunalen Integrationszentren zur Verbesserung der Teilhabe und Integration vor Ort.

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.