Hessische Qualifizierungsoffensive - Förderung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen: Ausbildungsplatzförderung
Handlungsfeld(er)
Übergangsmanagement
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung
An wen richtet sich das Angebot?
Jugendliche/junge Erwachsene - Altbewerber, An- und Ungelernte
Jugendliche/junge Erwachsene - Einwanderer und Flüchtlinge
Jugendliche/junge Erwachsene - Junge Menschen im Strafvollzug
Jugendliche/junge Erwachsene - Sozial benachteiligte Personen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsabbrüche vermeiden
Ausbildungsplätze bereitstellen
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern
Übergänge managen, Matchingprozesse stärken
Beschreibung
Das Land Hessen fördert im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive die Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit
- hessischen Auszubildenden bei einer auf Insolvenz, teilweisen Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder auf einem sonstigen Abbruch der Ausbildung beruhenden Unterbrechung der Ausbildung,
- hessischen Jugendlichen, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben und im Anschluss an die Haftentlassung die begonnene Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb fortsetzen,
- hessischen Altbewerbern, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen, sowie
- hessischen Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Zielgruppe sind Personen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses entspricht der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für höchstens sechs Monate.