Integrationsrichtlinie - Förderung der Wiederherstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Laufzeit

2021 bis 2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/integrationsrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/integrationsrichtlinie-2-1-individuelle-integrationsbegleitung-2

Handlungsfeld(er)

Übergangsmanagement
Nachqualifizierung

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung
Nachhilfe/Stützunterricht
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
Training/Kurse
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Menschen im Strafvollzug sowie straffällig Gewordene
Sonstige Personengruppen (Sonstige: Erwachsene Menschen im Strafvollzug)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Basisqualifikationen vermitteln;
Kompetenzen und Potenziale feststellen;
Teilqualifikationen/Module anbieten;
Übergänge managen, Matchingprozesse stärken;
Zusatzqualifikationen vermitteln

 

Beschreibung


Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Projekte zur aktiven Eingliederung mit dem Ziel, die Chancengleichheit und aktive Teilhabe zu verbessern sowie die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Gefördert werden:

  • Projekte zur individuellen Integrationsbegleitung,
  • Projekte zur beruflichen Qualifizierung und Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Strafentlassenen sowie
  • Begleit- und Unterstützungsprojekte

Zielgruppe der Maßnahmen sind Langzeitarbeitslose, bildungsarme Strafgefangene und Strafentlassene mit multiplen Vermittlungshemmnissen.