Integrationsrichtlinie - Förderung der Wiederherstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration
Handlungsfeld(er)
Übergangsmanagement
Nachqualifizierung
Was wird angeboten?
Begleitung/Coaching
Beratung
Nachhilfe/Stützunterricht
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
Training/Kurse
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung
An wen richtet sich das Angebot?
Menschen im Strafvollzug sowie straffällig Gewordene
Sonstige Personengruppen (Sonstige: Erwachsene Menschen im Strafvollzug)
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Basisqualifikationen vermitteln;
Kompetenzen und Potenziale feststellen;
Teilqualifikationen/Module anbieten;
Übergänge managen, Matchingprozesse stärken;
Zusatzqualifikationen vermitteln
Beschreibung
Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Projekte zur aktiven Eingliederung mit dem Ziel, die Chancengleichheit und aktive Teilhabe zu verbessern sowie die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Gefördert werden:
- Projekte zur individuellen Integrationsbegleitung,
- Projekte zur beruflichen Qualifizierung und Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Strafentlassenen sowie
- Begleit- und Unterstützungsprojekte
Zielgruppe der Maßnahmen sind Langzeitarbeitslose, bildungsarme Strafgefangene und Strafentlassene mit multiplen Vermittlungshemmnissen.