Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Laufzeit

unbefristet

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/bau-modernisierung-ueberbetriebliche-berufsbildung.html

Link zum Internetauftritt

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/arbeit/ueberbetriebliche-berufsbildung-uebs/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Bauliche und sachliche Ausstattung
Sonstiges (Sonstiges: Personal- und Sachkosten)

An wen richtet sich das Angebot?

Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Außerbetriebliche Ausbildung fördern
Berufspraxis simulieren und üben
Zusatzqualifikationen vermitteln

 

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) zum Zweck der Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung), um die Ausbildungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, das Weiterbildungsangebot zu verbessern sowie den Transfer von Technologien in die Betriebe zu unterstützen.

Unterstützt werden

  • Erstausstattung,
  • Modernisierung der Ausstattung (mittelbarer Themenbezug: Anpassung an Digitalisierung),
  • Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden,
  • bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden.

Zuschüsse zum Zwecke der Weiterentwicklung fachlicher Schwerpunkte in bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (z.B. zu Kompetenzzentren) können für Investitionen und Sach- und Personalausgaben gewährt werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei 50.000 EUR. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30%.

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