Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten zu Kompetenzzentren
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Bauliche und sachliche Ausstattung
Sonstiges (Sonstiges: Personal- und Sachkosten)
An wen richtet sich das Angebot?
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Außerbetriebliche Ausbildung fördern
Berufspraxis simulieren und üben
Zusatzqualifikationen vermitteln
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg fördert Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) zum Zweck der Berufsbildung im Sinne der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes (überbetriebliche Aus- und Fortbildung), um die Ausbildungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, das Weiterbildungsangebot zu verbessern sowie den Transfer von Technologien in die Betriebe zu unterstützen.
Unterstützt werden
- Erstausstattung,
- Modernisierung der Ausstattung (mittelbarer Themenbezug: Anpassung an Digitalisierung),
- Grunderwerb und Erstellung von Gebäuden, Erwerb und Erweiterung von Gebäuden,
- bauliche Modernisierung (Substanzerhaltung) und die Umgestaltung von Gebäuden.
Zuschüsse zum Zwecke der Weiterentwicklung fachlicher Schwerpunkte in bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (z.B. zu Kompetenzzentren) können für Investitionen und Sach- und Personalausgaben gewährt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei 50.000 EUR. Die Eigenbeteiligung des Trägers beträgt mindestens 30%.
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