Förderung von Maßnahmen im Freiwilligen Sozialen Jahr in Baden-Württemberg (VwV FSJ)

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Laufzeit

bis Juni 2028

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/freiwilliges-soziales-jahr-bw-vwv-fsj.html

Link zum Internetauftritt

http://www.fsj-baden-wuerttemberg.de

Handlungsfeld(er)

Berufsorientierung
Berufsvorbereitung

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Institutionen: Sonstige (gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Einrichtungen)
Jugendliche/junge Erwachsene: Allgemein

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Berufspraxis simulieren und üben
Berufswahlprozess begleiten
Kompetenzen und Potenziale feststellen

 

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).

Eine Mindestanzahl von 20 FSJ-Plätzen muss dauerhaft besetzt sein und es muss eine zentrale Stelle für die Organisation und Durchführung der pädagogischen Begleitung gebildet werden, die von anderen Fachbereichen personell getrennt ist.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 550 EUR pro Freiwillig/em/er bei einer Mindestdauer des Dienstes von sechs Monaten.