Kommunale Koordinierung (Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss")
Handlungsfeld(er)
Übergangsmanagement
Was wird angeboten?
Beratung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe allgemein;
Eltern;
Allgemeinbildende Schulen;
Außerschulische Bildungseinrichtungen;
Berufsbildende Schulen;
Berufsbildungseinrichtungen /Überbetr. Berufsbildungsstätten;
Jugendliche / junge Erwachsene allgemein;
Lehrkräfte / pädagogische Fachkräfte;
Schülerinnen und Schüler
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Berufswahlprozess begleiten;
Lernortkooperation und Lernortvernetzung stärken;
Netzwerke bilden und stärken;
Strukturen entwickeln
Beschreibung
Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle in der Umsetzung des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW". Hier sind wichtige Koordinierungsaufgaben zu leisten, dabei steht die Vernetzung aller vor Ort tätigen Akteure und Partner im Zentrum des Übergangsgeschehens.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den relevanten Akteuren ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden. Zur Umsetzung der Ziele schließen Land und Kommunen gemeinsame Planungsvereinbarungen ab.
In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW gibt es Kommunale Koordinierungsstellen. Sie werden aus Mitteln des Landes und der Europäischen Union gefördert. Akteure und Partner im Übergangsprozess sind neben den Kommunen die Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsagenturen, Jobcenter, Schulen/Berufskollegs, Jugendhilfe, Bildungsträger, Wirtschaftsorganisationen, Kammern und Gewerkschaften.
Die Kommunale Koordinierungsstelle beteiligt die für das Übergangssystem relevanten Akteure, wird ihnen gegenüber initiativ, damit die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl. Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren getroffen, Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden, verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Akteuren, wie und durch wen die Umsetzung und Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse nachgehalten werden.
Das NRW-Arbeitsministerium unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung des Übergangssystems Schule-Beruf und koordiniert auf Landesebene den Prozess im Ausbildungskonsens NRW.
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) ist Ansprechpartner für die Kommunen und Kommunalen Koordinierungsstellen und berät bei Fragen zur kommunalen Umsetzung des Landesvorhabens.