Kommunale Koordinierung (Landesvorhaben "Kein Abschluss ohne Anschluss")

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

bis Dezember 2030

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nw-esf-foerderrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.mags.nrw/uebergang-kommunale-koordinierung

Handlungsfeld(er)

Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Beratung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe allgemein;
Eltern;
Allgemeinbildende Schulen;
Außerschulische Bildungseinrichtungen;
Berufsbildende Schulen;
Berufsbildungseinrichtungen  /Überbetr. Berufsbildungsstätten;
Jugendliche / junge Erwachsene allgemein;
Lehrkräfte / pädagogische Fachkräfte;
Schülerinnen und Schüler

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Berufswahlprozess begleiten;
Lernortkooperation und Lernortvernetzung stärken;
Netzwerke bilden und stärken;
Strukturen entwickeln

 

Beschreibung


Die Kommunen spielen eine zentrale Rolle in der Umsetzung des Landesvorhabens "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW". Hier sind wichtige Koordinierungsaufgaben zu leisten, dabei steht die Vernetzung aller vor Ort tätigen Akteure und Partner im Zentrum des Übergangsgeschehens.

Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sorgt die Kommune dafür, dass mit den relevanten Akteuren ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden. Zur Umsetzung der Ziele schließen Land und Kommunen gemeinsame Planungsvereinbarungen ab.

In allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW gibt es Kommunale Koordinierungsstellen. Sie werden aus Mitteln des Landes und der Europäischen Union gefördert. Akteure und Partner im Übergangsprozess sind neben den Kommunen die Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsagenturen, Jobcenter, Schulen/Berufskollegs, Jugendhilfe, Bildungsträger, Wirtschaftsorganisationen, Kammern und Gewerkschaften.

Die Kommunale Koordinierungsstelle beteiligt die für das Übergangssystem relevanten Akteure, wird ihnen gegenüber initiativ, damit die Zielsetzungen, Absprachen und Regeln bzgl. Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren getroffen, Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden, verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Akteuren, wie und durch wen die Umsetzung und Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse nachgehalten werden.

Das NRW-Arbeitsministerium unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung des Übergangssystems Schule-Beruf und koordiniert auf Landesebene den Prozess im Ausbildungskonsens NRW.
Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) ist Ansprechpartner für die Kommunen und Kommunalen Koordinierungsstellen und berät bei Fragen zur kommunalen Umsetzung des Landesvorhabens.