Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.6: Förderung von Alleinerziehenden

Fördergebiet

Berlin

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Laufzeit

Juli 2021 bis Juni 2025

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-der-berufsausbildung-in-berlin.html

Link zum Internetauftritt

https://www.berlin.de/sen/arbeit/ausbildung/berufsausbildung/richtlinienfoerderung/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe allgemein;
Alleinerziehende

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze bereitstellen

 

Beschreibung


Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung die Ausbildung von Alleinerziehenden.
Als alleinerziehend gelten ledige, geschiedene, verwitwete sowie von ihren Lebenspartner/n/innen getrennt lebende Personen, die allein in häuslicher Gemeinschaft mit mindestens einem Kind leben.

Das Kind darf zum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsverhältnisses das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.