Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.6: Förderung von Alleinerziehenden
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe allgemein;
Alleinerziehende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung die Ausbildung von Alleinerziehenden.
Als alleinerziehend gelten ledige, geschiedene, verwitwete sowie von ihren Lebenspartner/n/innen getrennt lebende Personen, die allein in häuslicher Gemeinschaft mit mindestens einem Kind leben.
Das Kind darf zum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsverhältnisses das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.