Prüfungsgebühren für Jugendliche mit vollzeitschulischer beruflicher Ausbildung

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

bis Dezember 2030

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nw-esf-foerderrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.bra.nrw.de/foerderportal-wirtschaft/foerderportal/schultraegerinnen-und-schultraeger/esf-pruefungsgebuehren-fuer-jugendliche-mit-vollzeitschulischer-beruflicher-ausbildung

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Erstattung der Prüfungsgebühren

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

finanzielle Entlastung;
Förderung der schulischen Berufsausbildung

 

Beschreibung


Gefördert werden die Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen bei den Kammern entsprechend ihrer Gebührenordnung zur Kammerprüfung nach § 2 der Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung
(BKAZVO).