Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.7: Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder stillgelegten Betrieben
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Andere finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe - Allgemein
Sonstige Personengruppen (Sonstige Personengruppen - Auszubildende aus Insolvenzbetrieben)
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder stillgelegten Betrieben.
Ziel ist es, Auszubildenden in beruflicher Erstausbildung die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 75% der aufzubringenden Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens 5.000 EUR je Ausbildungsverhältnis.