Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.7: Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder stillgelegten Betrieben

Fördergebiet

Berlin

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Laufzeit

Juli 2021 bis Juni 2025

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-der-berufsausbildung-in-berlin.html

Link zum Internetauftritt

https://www.berlin.de/sen/arbeit/ausbildung/berufsausbildung/richtlinienfoerderung/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Andere finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe - Allgemein
Sonstige Personengruppen (Sonstige Personengruppen - Auszubildende aus Insolvenzbetrieben)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze bereitstellen

 

Beschreibung


Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder stillgelegten Betrieben.

Ziel ist es, Auszubildenden in beruflicher Erstausbildung die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 75% der aufzubringenden Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens 5.000 EUR je Ausbildungsverhältnis.