Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.4: Förderung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen

Fördergebiet

Berlin

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Laufzeit

Juli 2021 bis Juni 2025

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-der-berufsausbildung-in-berlin.html

Link zum Internetauftritt

https://www.berlin.de/sen/arbeit/ausbildung/berufsausbildung/richtlinienfoerderung/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Andere finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe - Allgemein
Jugendliche/junge Erwachsene - Einwanderer und Flüchtlinge
Jugendliche/junge Erwachsene - Sozial benachteiligte Personen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze bereitstellen

 

Beschreibung


Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Jugendliche (berufliche Erstausbildung).

Die Auszubildenden müssen die Probezeit bestanden haben.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der monatlichen Vergütung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr und 70% im dritten Ausbildungsjahr, insgesamt höchstens 10.000 EUR je Ausbildungsverhältnis.

Unternehmen, die junge Geflüchtete für eine betriebliche Ausbildung einstellen, können von dieser Förderung profitieren.