Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.4: Förderung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Andere finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe - Allgemein
Jugendliche/junge Erwachsene - Einwanderer und Flüchtlinge
Jugendliche/junge Erwachsene - Sozial benachteiligte Personen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Jugendliche (berufliche Erstausbildung).
Die Auszubildenden müssen die Probezeit bestanden haben.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der monatlichen Vergütung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr und 70% im dritten Ausbildungsjahr, insgesamt höchstens 10.000 EUR je Ausbildungsverhältnis.
Unternehmen, die junge Geflüchtete für eine betriebliche Ausbildung einstellen, können von dieser Förderung profitieren.