Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplatzerhalt
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.
Ziel ist es, den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
Die Ausbildung muss aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes vorzeitig beendet worden sein.
In dem alten und neuen Betrieb muss ein Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle eingetragen worden sein.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 2.500 EUR je übernommenen Jugendlichen.