Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Entwicklung neuer Lehr- / Lernkonzepte;
Vermittlung beruflicher Praxis
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Steigerung der Ausbildungsqualität;
Förderung überbetrieblicher Ausbildung;
Steigerung der Ausbildungsfähigkeit von Betrieben;
Anpassung der Ausbildung an technische, gesellschaftliche etc. Entwicklungen (auch Anpassung an Digitalisierung)
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in Zusammenarbeit mit dem Bund Investitionen in überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterentwicklung dieser Einrichtungen zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung.
Mitfinanziert werden insbesondere Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung notwendiger, funktionstüchtiger Werkstätten, Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und sonstiger direkt der Aus- und Fortbildung zuzurechnender Räumlichkeiten dienen.
Die Maßnahmen müssen durch die zuständige Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer sowie durch die kofinanzierende(n) Bundesstelle(n) (BIBB und/oder BAFA) befürwortet werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Umfang der Förderung durch Bund und Land beträgt je nach Standort und Art des Vorhabens zwischen 65% und 80% der Kosten.
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