Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Fördergebiet

Sachsen

Zuständiges Ministerium

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Laufzeit

keine Angabe

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/ueberbetriebliche-berufsbildungsstaetten.html

Link zum Internetauftritt

https://www.sab.sachsen.de/mittelstandsf%C3%B6rderung-%C3%9Cberbetriebliche-berufsbildungsst%C3%A4tten-%C3%9Cbs-

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Bauliche und sachliche Ausstattung

An wen richtet sich das Angebot?

Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern;
Berufspraxis simulieren und üben;
Netzwerke bilden und stärken;
ÜBS ausstatten und zu Kompetenzzentren weiterentwickeln

 

Beschreibung


Der Freistaat Sachsen fördert die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und die Anpassung der Ausstattung der Werkstätten an die technische und technologische Entwicklung.

Zur Modernisierung zählen notwendige Umbauten von Gebäuden sowie Ersatz- und Ergänzungsausstattungen von Werkstätten, die der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung dienen. In Ausnahmefällen sind auch der Neubau bzw. Erweiterungen förderfähig.

Darüber hinaus kann die Weiterentwicklung der ÜBS zum Kompetenzzentrum gefördert werden. Bei der Entwicklung zu Kompetenzzentren sind auch Personal- und Sachausgaben für einen Zeitraum von vier Jahren zuwendungsfähig.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Summe der öffentlichen Zuschüsse darf 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

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