Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Bauliche und sachliche Ausstattung
An wen richtet sich das Angebot?
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsqualität steigern;
Berufspraxis simulieren und üben;
Netzwerke bilden und stärken;
ÜBS ausstatten und zu Kompetenzzentren weiterentwickeln
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und die Anpassung der Ausstattung der Werkstätten an die technische und technologische Entwicklung.
Zur Modernisierung zählen notwendige Umbauten von Gebäuden sowie Ersatz- und Ergänzungsausstattungen von Werkstätten, die der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung dienen. In Ausnahmefällen sind auch der Neubau bzw. Erweiterungen förderfähig.
Darüber hinaus kann die Weiterentwicklung der ÜBS zum Kompetenzzentrum gefördert werden. Bei der Entwicklung zu Kompetenzzentren sind auch Personal- und Sachausgaben für einen Zeitraum von vier Jahren zuwendungsfähig.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Summe der öffentlichen Zuschüsse darf 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
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