Hessische Qualifizierungsoffensive - Förderung der Systeme und Strukturen der beruflichen Bildung: Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten

Fördergebiet

Hessen

Zuständiges Ministerium

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Laufzeit

ab September 2017

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/he-qualifizierungsoffensive-ueberbetriebliche.html

Link zum Internetauftritt

https://www.wibank.de/wibank/berufsbildungsstaetten-efre/ueberbetriebliche-berufsbildungsstaetten/389520

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Bauliche und sachliche Ausstattung

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen

 

Beschreibung


Das Land Hessen fördert im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive die Modernisierung und Erweiterung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie die Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren. Zielgruppe sind hessische Auszubildende und Beschäftigte.

Ziel ist es, die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen und die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung zu verbessern.

Gefördert werden außerdem besonders wirtschaftsnahe Vorhaben der beruflichen Bildung, die eine Erhöhung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der hessischen Wirtschaft erwarten lassen, sowie nicht investive Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Steigerung der Innovations- und Leistungsfähigkeit der hessischen Wirtschaft durch Orientierung an Zukunftsfeldern.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der geplanten Maßnahme. Der/die Antragsteller/-in hat einen Eigenanteil von in der Regel 25%, mindestens jedoch 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten zu erbringen. Für nicht investive Maßnahmen wird in der Regel ein Zuschuss von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

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