Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Andere finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe allgemein;
Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen aus bestimmten Gründen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse zwischen Betrieben und solchen Auszubildenden, die
- bei Antragstellung in Hamburg gemeldet sind,
- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
- über keinen allgemeinbildenden, bzw. keinen in Deutschland anerkennungsfähigen Schulabschluss verfügen bzw. einen in Deutschland erworbenen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss mit nur
ausreichenden Noten in den Hauptfächern (Deutsch, Mathe, Englisch) verfügen,
- ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) oder die Assistierte Ausbildung (AsA) wahrnehmen müssen und hierfür vom Ausbildungsbetrieb freigestellt werden,
- keine ausreichenden Sprachkenntnisse der deutschen Sprache besitzen (d.h. unterhalb des Deutsch sprachniveaus B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen),
- Schülerinnen und Schüler waren, die mindestens in den letzten zwei Jahren ihrer allgemeinbildenden Schullaufbahn einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufwiesen, oder
- eigene Kinder unter 12 Jahren im eigenen Haushalt erziehen oder nahe Angehörige pflegen.