Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Fördergebiet

Bund

Zuständiges Ministerium

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Laufzeit

bis 30. Juni 2027

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/richtlinie-ueber-die-foerderung-von-betrieblichen.html

Link zum Internetauftritt

https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme_node.html?nn=12502

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Andere finanzielle Unterstützung
Sonstiges (Sonstiges: Die Zuschüsse werden gewährt, um einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen entgegenzuwirken)

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Betriebe - Betriebe einer bestimmten Branche (Branche: Unternehmen, die Güterkraftverkehr (§ 1 GüKG): gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen durchführen (§ 1 GüKG) betreiben)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze bereitstellen
Sonstiges (Sonstiges: Gegensteuerung des Mangels an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen)

 

Beschreibung


Der Bund fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Ziel ist es, einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegenzuwirken.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen 70%, für
mittlere Unternehmen 60% und bei anderen Antragstellern 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Höchstbetrag je Ausbildungsvorhaben in einem Unternehmen beträgt maximal 3 Mio. EUR.