Förderung überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS/ÜLU)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Bauliche und sachliche Ausstattung
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsqualität steigern
Beschreibung
Das Land Hamburg unterstützt die Berufsbildung in anerkannten überbetrieblichen Berufsbildungsstätten durch Gewährung von Zuwendungen für die Ausstattung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie die Durchführung von Lehrgängen in der überbetrieblichen Berufsbildung.
Ziel ist es, Ausbildungsplätze zu sichern und die Qualifikationsstandards von Auszubildenden zu steigern.
In der überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte muss die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderliche sachliche und personelle Ausstattung vorhanden sein.
Es müssen in ausreichender Zahl Ausbilder beschäftigt werden, die mindestens die Berechtigung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) haben.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt für Lehrgänge und Beschaffungen gundsätzlich ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Lehrgänge in Ausnahmefällen bis zu 80%. Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung von in der Regel einem Drittel zu leisten.
Förderprogramme und -initiativen mit verwandten Inhalten