04.05.2020
Wenn Voneinanderlernen Früchte trägt
Jugendberufsagenturen als gelingende Form der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit
von Barbara Kiepenheuer-Drechsler
Eine ganzheitliche Sichtweise auf den Fall und eine lösungsorientierte, abgestimmte Vorgehensweise im Sinne der jungen Menschen, das sind die Kennzeichen von Jugendberufsagenturen. Durch die Kooperation im Rahmen einer Jugendberufsagentur wird für die beteiligten Akteure ein Prozess eingeleitet, der es ihnen ermöglicht, voneinander zu lernen und Verständnis für die Arbeitsweise der jeweils anderen zu gewinnen. Für die jungen Ratsuchenden werden dadurch die Wege in der Beratung kürzer und sie finden schneller das passende Angebot.
Neuartige Form der Kooperation
Keine neuen Behörden |
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Jugendberufsagenturen sind – anders als der Begriff vermuten lässt – keine neu etablierten Behörden mit eigenem Budget. Vielmehr handelt es sich um eine neuartige Form der Kooperation einzelner Rechtskreise mit dem Ziel, die Angebote am Übergang von der Schule in den Beruf besser zu bündeln, junge Menschen passgenauer zu beraten und mit einer abgestimmten, individuellen und aktiven Begleitung zu einem fließenderen Übergang in den Beruf und damit auch zu gesellschaftlicher Teilhabe beizutragen. Auf Basis von Kooperationsvereinbarungen können JBA ein gemeinsames Portfolio anbieten und dadurch wertvolle Hilfestellungen für junge Menschen leisten, insbesondere für solche, denen der Übergang von der Schule ins Berufsleben nicht unmittelbar gelingt. |
Bundesweit bieten zunehmend mehr Jugendberufsagenturen (JBA) oder vergleichbare rechtskreisübergreifende Kooperationsbündnisse jungen Menschen eine gemeinsame Beratung an und immer mehr Stadtstaaten und Bundesländer machen positive Erfahrungen mit dieser Form der Zusammenarbeit über Rechtskreise hinweg. Aktuell finden in mehreren Bundesländern Untersuchungen statt, die eine Bestandsaufnahme und Evaluation der JBA zum Ziel haben. Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) etwa wurde mit der Evaluation der JBA-Modelle in Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein beauftragt. Erste Ergebnisse zeigen: Der Mehrwert und die Erfolge dieser neuartigen Zusammenarbeit sind deutlich einfacher zu benennen, als die Frage danach, wie sich die Wirkung einer Jugendberufsagentur in Zahlen abbilden lässt. Die Zusammenarbeit innerhalb einer Jugendberufsagentur oder eines vergleichbaren Kooperationsbündnisses bezieht in den meisten Fällen die spezifischen Angebote der Agentur für Arbeit (SGB III, insbesondere Berufsberatung), der Jobcenter (SGB II, vor allem die Ausbildungsvermittlung für unter 25-Jährige), die Jugendhilfe (SGB VIII, hier gegebenenfalls die Jugendberufshilfe und weitere Angebote) und den Bereich der Schule ein.
Jugendberufsagenturen zeichnen sich durch die Einbindung der jeweiligen regionalen Netzwerke aus. Daher gleicht keine JBA der anderen.
In den einzelnen Bündnissen werden dabei durchaus unterschiedliche Akzente gesetzt, und der Einbezug der Jugend(berufs)hilfe in dieser Zusammenarbeit wird als wichtiger Faktor hervorgehoben. Alle Partner handeln innerhalb ihrer jeweiligen gesetzlichen Regelungen und in eigener Budgetverantwortung. Weitere Akteure werden – abhängig vom regionalen Kontext und der jeweiligen Ausgestaltung des Kooperationsbündnisses – in der Zusammenarbeit berücksichtigt oder bringen sich aktiv ein.
Regionale Netzwerke als Kooperationspartner
Kooperations- und mögliche Netzwerkpartner einer JBA. Bild: f-bb
Jugendberufsagenturen zeichnen sich durch ihre Einbindung der jeweiligen regionalen Netzwerke aus. Daher gleicht keine JBA der anderen. So geben das Land Berlin, das eine Jugendberufsagentur an zwölf Standorten unterhält oder die JBA im Land Bremen mit zwei Standorten in Bremen Stadt und einem Standort in Bremerhaven – ausgehend von gemeinsamen Mindeststandards – Raum für regionale Spezifizierungen in der Umsetzung. Das ist ein Aspekt, dem insbesondere aufgrund der kommunalen Verankerung des Rechtskreises SGB VIII (Jugendhilfe/Jugendberufshilfe) eine große Bedeutung zukommt.
Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der einzelnen Partner bildet die Grundlage und ist das Kernstück von Jugendberufsagenturen. Dementsprechend steht der Begriff Jugendberufsagentur (JBA) für eine Dachmarke. Bundesweit beteiligen sich circa 90 Prozent der Agenturen für Arbeit und 73 Prozent aller Jobcenter (darunter sowohl gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger), 190 Landkreise und 156 Städte an einer JBA (Stand: Januar 2017). Das Spektrum der Umsetzungsformen ist breit. So lassen sich im städtischen Raum Jugendberufsagenturen realisieren, die alle Angebote unter einem Dach im Sinne eines One-Stop-Government vorhalten, während im eher ländlich geprägten Raum gemeinsame Sprechstunden, Außenstellen in (beruflichen) Schulen oder virtuelle Jugendberufsagenturen häufiger anzutreffen sind.
Den Prozess der Zusammenarbeit selbst gestalten
Unabhängig von der Umsetzungsform ist es für den Erfolg des Modells von entscheidender Bedeutung, dass sich die Akteure vor Ort im Rahmen der Jugendberufsagenturen aktiv einbringen. Nur wenn diese engagiert und immer wieder aufs Neue den Prozess der Zusammenarbeit gestalten, kann eine JBA dem selbst gesetzten Anspruch und den hohen an sie gerichteten Erwartungen gerecht werden.
Die vorher eher parallel agierenden Rechtskreise arbeiten nun deutlich enger verzahnt, teilweise sogar unter einem Dach.
Mehrwert für beteiligte Institutionen und Mitarbeitende
Die vom f-bb durchgeführten Evaluationen zeigen, dass ein erheblicher Mehrwert vor allem in der Möglichkeit des gesteigerten Wissenstransfers zwischen den beteiligten Institutionen und ihren Mitarbeitenden liegt. Das gilt für Jugendberufsagenturen in Stadtstaaten wie Hamburg, Berlin oder Bremen ebenso wie für Jugendberufsagenturen oder vergleichbare Kooperationsmodelle in den Flächenländern. Die vorher eher parallel agierenden Rechtskreise arbeiten nun deutlich enger verzahnt, teilweise sogar Hand in Hand oder Tür an Tür. In Befragungen haben Mitarbeitende der Agentur für Arbeit (SGB III), der Jobcenter (SGB II), des Jugendamts und der Jugendberufshilfe (SGB VIII) sowie aus dem Bereich Schule immer wieder angegeben, dass ihre Beratungsarbeit vom verbesserten Informationsfluss und der engen Zusammenarbeit stark profitiert. "Voneinander lernen" ist ein durch die Kooperation im Rahmen der Jugendberufsagentur eingeleiteter Prozess.
"Voneinanderlernen" ist ein durch die Kooperation im Rahmen der Jugendberufsagentur eingeleiteter Prozess.
Dieser Prozess ermöglicht es den Mitarbeitenden, systematisch ein Verständnis für die Arbeitsweise der Partner zu gewinnen, das eigene Wissen zu erweitern und so für die jungen Menschen eine qualitativ bessere Beratung zu bieten. Für die jungen Ratsuchenden werden die Wege in der Beratung dadurch kürzer und sie finden schneller das passende Angebot. In einer gut eingespielten JBA erhalten sie eine abgestimmte, ganzheitlich ausgerichtete Beratung. Das für die jungen Menschen oft eher undurchschaubare Geflecht der Zuständigkeiten bleibt hinter den Kulissen. Sowohl für die jungen Menschen als auch für die Beratenden der JBA ergibt sich dadurch eine Win-Win-Situation.
Erste Erfolge in der Zusammenarbeit lassen sich an der Etablierung regelmäßiger rechtskreisübergreifender Austauschformate festmachen. Wichtig ist dabei der persönliche, rechtskreisübergreifende Kontakt der Mitarbeitenden, der die Orientierung auf institutionsinterne Kennziffern hinter einem gemeinsamen Ziel zurücktreten lässt. Gemeinsame Werkzeuge wie institutionenübergreifende Telefonverzeichnisse oder gemeinsame Mitarbeitendenevents können stark zur Kooperationsbereitschaft beitragen. Als kooperationsfördernd hat sich außerdem eine "Politik des offenen Büros" zwischen den Mitarbeitenden der einzelnen Rechtskreise erwiesen. Aber auch institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit, wie etwa gemeinsame Dienstbesprechungen und Hospitationen als Teil des Einarbeitungsplans für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Angebot.
Die Mitarbeitenden erleben gemeinsame Fallberatungen als Horizonterweiterung und internes Weiterbildungsinstrument.
Rechtskreisübergreifende Fallberatungen, in denen Mitarbeitende aus mindestens zwei, im Idealfall aber allen an der JBA beteiligten Partnern gemeinsam den bestmöglichen Lösungsweg suchen, sind zwar aufwendig in der Organisation, der Zugewinn für die Ratsuchenden ist aber unbestritten. Auch die Mitarbeitenden erleben Fallberatungen als Horizonterweiterung und internes Weiterbildungsinstrument. In der Praxis werden rechtskreisübergreifende Fallberatungen in unterschiedlichen Varianten umgesetzt: Ohne die Ratsuchenden und anonym, als nicht-anonyme Fallberatungen ohne Beteiligung der jungen Menschen (sofern diese zuvor ein Einverständnis erteilt haben), oder als Fallberatungen mit ihnen zusammen. Gemein ist diesen Formen die ganzheitliche Sichtweise auf den Fall und eine lösungsorientierte, abgestimmte Vorgehensweise im Sinne einer gelingenden Beratung.
Herausforderungen für die begleitende Forschung
Schematisiertes Wirkmodell einer JBA. Bild: f-bb
Die Frage nach einer messbaren Wirkung der JBA ist aus nachvollziehbaren Gründen von hohem Interesse. Aus wissenschaftlicher Sicht ist sie hingegen auf Basis der derzeit vorliegenden Daten noch nicht valide abzubilden. Eine Wirkung zu erfassen bedeutet, dass nachvollzogen werden kann, dass bestimmte Ursachen zu bestimmten Resultaten führen, welche ohne diese Ursachen nicht eingetreten wären.(1) Für die Ermittlung der Wirkungen einer JBA bedeutet das: Eine quasi-experimentelle Untersuchung mit einer vergleichbaren Kontrollgruppe, die als "Königsweg der Wirkungsanalyse" angesehen wird.(2) Diese ist mangels Vorliegen einer Kontrollgruppe "ohne Einführung einer JBA" nicht möglich.
Alternativ wird daher in den meisten Fällen, in denen bislang eine Wirkungsanalyse angestrebt wurde, ein Vorher-Nachher-Vergleich herangezogen. Aber auch hierfür liegen nicht in allen Bundesländern aussagekräftige Daten vor, da die Festlegung der Indikatoren zur Wirkungsmessung überwiegend nicht gleich zum Start der jeweiligen JBA erfolgte. Auch zeigt sich, dass anfangs häufig herangezogene Indikatoren wie "Jugendarbeitslosigkeit" durch so viele unterschiedliche Entwicklungen (wirtschaftliche Rahmenbedingungen, demografische Entwicklung) in derart hohem Maße geprägt werden, dass sich der Anteil einer Jugendberufsagentur an der Veränderung dieser Indikatoren nicht beziffern lässt.
Erste Erfolge in der Zusammenarbeit lassen sich an der Etablierung regelmäßiger rechtskreisübergreifender Austauschformate festmachen.
Für andere Indikatoren, auf die die JBA durchaus Einfluss nehmen kann – wie zum Beispiel der vorzeitige, nicht intendierte Abbruch von Maßnahmen oder beruflichen Ausbildungen – liegen keine ausreichend differenzierten Daten vor, um wissenschaftlich valide Aussagen ableiten zu können.(3) Hinzu kommt, dass sich die erzielten Wirkungen einer Jugendberufsagentur nicht ausschließlich in harten Kennzahlen abbilden lassen. Kausale Wirkungskonzepte und Kennzahlen greifen besonders bei Organisationen, die sich der Lösung von sozialen Problemen widmen (zum Beispiel Organisationen aus dem Sozialwesen, der Gesundheitsversorgung oder dem Bildungssystem) oftmals zu kurz. Im Fall der JBA kommt hinzu, dass durch deren Beratungsleistungen nicht immer unmittelbare, feststellbare Effekte für eine rasche und nachhaltige Einmündung in den Arbeitsmarkt zu erwarten sind. Die Wirkungen zeigen sich meist erst im Zeitverlauf.(4)
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse werden derzeit in einigen Jugendberufsagenturen neue Wege in der Identifizierung und Erfassung von Indikatoren und daraus abgeleiteten Kennziffern gegangen. Sie verfolgen das Ziel, den genuinen Mehrwert, der durch die JBA erreicht wird, besser abzubilden. Dabei zeigt sich, dass eine enge Orientierung an einem gemeinsamen Ziel- oder Leitbild JBA gewinnversprechender ist, als das Zusammenführen bereits bestehender Statistiken der beteiligten Partner.
Lange Zeit fokussierte sich der Blick beim Thema JBA auf die Stadtstaaten – allen voran auf Hamburg. Zunehmend werden aber auch in Flächenstaaten Jugendberufsagenturen umgesetzt. Der Ausgestaltung von Beratungsangeboten im ländlichen Raum kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Durch unterschiedliche Landesprogramme wie dem Regionalen Übergangsmanagement in Sachsen-Anhalt (RÜMSA) oder der Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS) werden diese Prozesse unterstützt oder mit bestehenden Landesprogrammen wie "Kein Abschluß ohne Anschluss" (KAoA) in Nordrhein-Westfalen oder der hessischen OloV-Strategie vernetzt. (OloV steht für die "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf".)
Stetige Weiterentwicklung nach der Gründungsphase
Ohne Austausch geht es nicht: die lernende Organisation. Bild:
displayced.deHerausgehoben werden sollte, dass Jugendberufsagenturen auch jenseits einer Aufbauphase, in der die organisationalen Grundlagen gelegt werden, einem permanenten Weiterentwicklungsprozess unterliegen. Die Partner sollten JBA ganz bewusst als eine lernende Organisation verstehen, als einen gemeinsamen Weg zum Ziel. Dies beinhaltet auch die kritische Selbstevaluation des bereits Erreichten und eine gegebenenfalls notwendige Nachjustierung der anfangs gesetzten Ziele. Zentral in diesem Weiterentwicklungsprozess ist der gegenseitige Respekt der jeweiligen Wirkungsbereiche füreinander sowie die hohe Bereitschaft aller Beteiligten, permanent voneinander zu lernen. Denn klar ist auch: Jede Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit dient den jungen Menschen.
Fachlicher Austausch und gemeinsame Entwicklungsbedarfe
Um diese Weiterentwicklung systematisch voranzutreiben ist nicht nur der rechtskreisübergreifende Austausch der einzelnen Partner wichtig. Auch überregional sollte ein "voneinander Lernen" ermöglicht werden. Begrüßenswert wäre ein regelmäßiger länderübergreifender Austausch auf Fachebene und die Identifizierung von gemeinsamen Entwicklungsbedarfen. Erste Schritte dazu sind gemacht: Die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichtete und beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelte bundesweite "Servicestelle Jugendberufsagentur" soll laut Bundesminister Hubertus Heil genau diesen überregionalen Austausch in den kommenden Jahren weiter unterstützen.
Weitere Informationen
- GIB: GIB-Info 2_2019 (1)
Interview mit Susanne Kretschmer: Wesentlicher Effekt der Jugendberufsagenturen ist die schnellere und effektivere Beratung. - GIB: GIB-Info 2_2019 (2)
One-stop-Government. Jugendberufsagenturen: Unterstützung aus einer Hand.
Müller, Monika: Jugendberufsagentur – Methodischer Zugang zur Evaluation des Umsetzungsprozesses, 2012. Der Text war bis 2021 als PDF über die Website der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) abrufbar.
- Arbeitskreis "Evaluation von Entwicklungspolitik" DeGEval – Deutsche Gesellschaft für Evaluation (Hrsg.): Verfahren der Wirkungsanalyse. Ein Handbuch für die entwicklungspolitische Praxis. Freiburger Beiträge zu Entwicklung und Politik 36, Freiburg 2010.
- Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit e. V. (BAG ÖRT) (Hrsg.): Jugendsozialarbeit – Partnerin der Jugendberufsagenturen. Handlungsempfehlung zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen, Berlin 2018.
- Gagern, Saskia; Wolf, Markus; Kiepenheuer-Drechsler, Barbara: Erster Zwischenbericht. Evaluation der Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen in den Städten Bremen und Bremerhaven, Unveröffentlichtes Manuskript, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, Berlin und Nürnberg 2018.
- Gagern, Saskia; Kiepenheuer-Drechsler, Barbara: Zweiter Zwischenbericht. Evaluation der Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen in den Städten Bremen und Bremerhaven, Unveröffentlichtes Manuskript, Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, Berlin und Nürnberg 2019.